Zahlungsaufforderung von Match Global Services Ltd. durch Debtist GmbH erhalten – was steckt dahinter?

Was macht die Match Global Services Ltd.?

Abovertrag mit Match Global Services Ltd.

Wer eine Zahlungsaufforderung der Debtist GmbH im Auftrag der Match Global Services Ltd. erhält, kann häufig zunächst wenig mit dem Namen des Unternehmens anfangen. Hintergrund ist offenbar eine angebliche kostenpflichtige Mitgliedschaft auf einem Online-Dating- oder Kontaktportal.

Die Match Global Services Ltd. ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta, das insbesondere mit dem Online-Portal bff-friends.com in Verbindung gebracht wird. Die Plattform wirbt mit der Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und andere Menschen kennenzulernen. Bei solchen Angeboten können Nutzer zunächst einen kostenlosen Zugang anlegen oder eine zeitlich begrenzte Kennenlernphase nutzen.

Das Problem entsteht häufig dann, wenn aus dem zunächst kostenlosen Zugang eine kostenpflichtige Mitgliedschaft werden soll. Betroffene berichten, dass ihnen die Kostenpflicht bei der Anmeldung nicht ausreichend bewusst gewesen sei und sie erst durch Rechnungen oder Inkassoschreiben auf die angebliche Vertragsbindung aufmerksam geworden seien.

Wie kommt es zu den Zahlungsaufforderungen?

Nach dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell kann eine Anmeldung auf dem Portal mit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft verbunden sein, die nach einer anfänglichen Probephase beginnt oder für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen wird. Wird eine vereinbarte Kündigungsfrist versäumt, können weitere Mitgliedsbeiträge fällig werden. Ob tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und welche Laufzeit vereinbart wurde, muss allerdings im Einzelfall geprüft werden.

Bleiben Rechnungen unbezahlt, kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. In dem hier beschriebenen Fall verlangt die Debtist GmbH die Zahlung offenbar im Auftrag der Match Global Services Ltd. Neben den behaupteten Mitgliedsbeiträgen können dadurch weitere Positionen wie Mahnkosten, Inkassokosten und Verzugszinsen geltend gemacht werden. Deshalb liegt der geforderte Gesamtbetrag mitunter deutlich über den ursprünglich angesetzten Mitgliedsbeiträgen.

Entscheidend ist jedoch: Allein die Tatsache, dass ein Inkassounternehmen eine Forderung geltend macht, beweist noch nicht, dass diese berechtigt ist. Auch die Einschaltung eines Inkassodienstleisters ersetzt nicht den Nachweis eines wirksamen Vertragsschlusses.

Ist die Forderung berechtigt und was sollten Betroffene tun?

Ob die Forderung der Match Global Services Ltd. berechtigt ist, hängt insbesondere davon ab, wie die Anmeldung abgelaufen ist und welche Informationen den Nutzern dabei angezeigt wurden. Bei kostenpflichtigen Online-Verträgen müssen die gesetzlichen Anforderungen an den Vertragsschluss eingehalten werden. Dazu gehört insbesondere, dass Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung klar über die Zahlungspflicht informiert werden. Bei Bestellungen über eine entsprechend gestaltete Schaltfläche ist zudem § 312j BGB zu beachten.

Betroffene sollten daher prüfen lassen, ob tatsächlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wurde, welche Vertragslaufzeit vereinbart worden sein soll und wie sich die geltend gemachte Forderung zusammensetzt. Wenn kein Vertrag bewusst abgeschlossen wurde oder Zweifel an der wirksamen Einbeziehung der Kostenpflicht bestehen, kann es sinnvoll sein, die Forderung gegenüber der Debtist GmbH ausdrücklich zu bestreiten und einen nachvollziehbaren Nachweis des Vertragsschlusses anzufordern.

Eine Zahlungsaufforderung sollte nicht ungeprüft beglichen werden. Umgekehrt empfiehlt es sich auch nicht, sie einfach zu ignorieren. Solange ein behaupteter Vertrag fortbestehen könnte, sollte außerdem geprüft werden, ob vorsorglich eine Kündigung erforderlich ist, ohne damit die Forderung anzuerkennen.

Besondere Aufmerksamkeit ist geboten, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird. Gegen diesen muss innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert werden, wenn die Forderung bestritten wird.

So reagieren Sie richtig:

Bezahlen Sie bitte nicht vorschnell die geltend gemachte Forderung und lassen Sie sich auch nicht durch die Mitteilungen in den Zahlungsaufforderungen beeinflussen. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder Vertrag tatsächlich entstanden ist oder welche Umstände dem Vorgang überhaupt zugrunde liegen. Ein möglicherweise zustande gekommener Vertrag sollte unabhängig von der Sach- und Rechtslage und womöglich abgelaufener Fristen gegenüber dem Portalbetreiber vorsorglich schriftlich per Einwurf-Einschreiben und auch per Email widerrufen, gekündigt und wegen Irrtum angefochten werden. Hierüber sollte dann auch das eingeschaltete Inkassobüro informiert und die Forderung vorläufig zurückgewiesen werden.

Wie kann ich Ihnen helfen?

Wenn Sie auch eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie diese hier per Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Sie erhalten sodann im Rahmen unserer zeitlichen Kapazität eine Bewertung der Sach- und Rechtslage und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen noch kein Mandatsverhältnis und noch keine Anwaltskosten. Telefonische Anfragen können aus Zeitgründen nicht beantwortet werden. Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen zum Thema Abofallen und Verbraucherschutz kann ich Ihnen schnell und kompetent weiterhelfen. Die außergerichtliche Vertretung und Beratung erfolgt bundesweit.

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